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TAGESINFO für den 11. 3. 2010

Immer noch Schnee

Kalt und grau und Schnee. Also, alles wie gehabt auf Kaden.Wir warten weiter auf den Frühling! Einen schönen Tag wünschen wir unseren Mitgliedern und Gästen. Liebe Grüße aus Kaden.

von S. Troemel - 11. 3. 10, 09:00 Uhr

 

Ergebnisse des Gewinnspiels

Golfballtaucher Sascha KruseDie Sieger stehen nun fest. Etwas überraschend war die Spanne der abgegebenen Schätzungen: Zwischen 50 und 300.000 Bällen lagen die Meinungen. Tatsächlich waren es 5817 Bälle. 
Der Sieger lag mit 5750 Bällen doch sehr dicht an der Realität.
Wir gratulieren den Siegern – sie wurden bereits benachrichtigt.

1. Preis: Greenfee auf Gut Kaden für 2 Personen an einem beliebigen Tag
2. Preis: 50 hochwertige Markenbälle in Topqualität
3. Preis: 50 farbige Golfbälle (der nächste Winter kommt bestimmt)

Wenn Sie mehr über unseren Golfballtaucher und sein Ballangebot erfahren möchten: Golfball-Comeback

 

„Freiwillige“ DGV-Ausweiskennzeichnung

neuer DGV-AusweisSeit Beginn des Jahres 2009 gibt es die so genannte "freiwillige Ausweiskennzeichnung" des DGV.
Die darauf befindlichen Markierungen in Gold, Silber etc. sollen den Sekretariaten eine Hilfestellung bei der Preisfindung geben.
Es gibt in der Tat Golfclubs, die für die gleiche Leistung einer Gastrunde unterschiedliche Gebühren erheben, je nachdem welche Art der Mitgliedschaft der Gastspieler in seinem Heimatclub hat oder wo sein Wohnort liegt. Es gibt sogar Anlagen, auf denen Gastspieler, die gar keine (wohlgemerkt: freiwillige!) Ausweiskennung haben, überhaupt nicht spielen dürfen. Trotz regulärem DGV-Ausweis!
Warum also macht eine Golfanlage bei der Kennzeichnung nicht automatisch mit, wenn es doch zu Einschränkungen für seine Mitglieder kommen kann?
Einer der Gründe ist die Vereinbarung, die man dem DGV unterschrieben liefern soll. Absatz 5 lautet im Original:
5. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausweiskennzeichnung ist vom DGV-Mitglied nachzuweisen. Auf Verlangen sind dem DGV innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zum Nachweis geeignete Unterlagen (z.B. Nutzungs- und/oder Gesellschaftsverträge, Mitgliederliste inkl. Name, Anschrift, Spielrecht, Beitragssatz und Beitragsordnung) vorzulegen. Wird der Nachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht, ist der DGV zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt. Unberührt bleibt das Recht des DGV zur Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nach § 19 Abs. 1 der Satzung bei Vorliegen eines schuldhaften Verstoßes gegen eine Pflicht aus dieser Vereinbarung (Ziff. 1.9.6. AMR).
Unserer Überzeugung nach sind Inhalte des Vertragsverhältnisses zwischen Spieler und Club nicht für Dritte bestimmt. Ganz zu schweigen davon, wie mit diesen Daten weiter verfahren wird und zu welchem Nutzen sie noch verwendet werden.
Gut Kaden sieht sich somit derzeit nicht in der Lage, eine „freiwillige" Ausweiskennung zu unterschreiben.
Wir hoffen, dass dies nicht zu Benachteiligungen unserer Mitglieder bei anderen Clubs führt.
Liebe Grüsse an alle Golfer aus Kaden

 

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